Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frechen, September 2011

1. Geltung der Bedingungen

a.)  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch nicht anerkannt, wenn
wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
b.)  Abweichungen  von  diesen  Geschäftsbedingungen  sind  nur  wirksam,  wenn  wir  sie  schriftlich
bestätigen.

2. Angebot und Abschluss

a.)  Auskünfte über Preise und Leistungsmöglichkeiten sind, wenn nicht anders zum Ausdruck
gebracht wird, unverbindlich. Mündlich, telefonische oder durch Mitarbeiter getroffene
Absprachen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
schriftlich bestätigt worden sind.
b.)  Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaft dar,
es sei denn sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Lieferfristen

a.)  Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nichts anderes zum Ausdruck gebracht wird.
Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer
Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem Vorlieferanten,
Transportschwierigkeiten usw. berechtigen die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
die Lieferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

4. Versand und Lagerung

a.)  Bei Kleinlieferungen bei Bestellungen unter Mindestauftragswert von €  50,-  werden neben
Verpackungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von €  10,-  (ohne
MwSt) in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Ermessen der Christoph Vaudlet
Medizintechnik GmbH und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen
einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Versicherung erfolgt auf Wunsch und sein Verlangen.

5. Preise und Zahlungen

a.)  Unsere Preise sind Barpreise, auf die kein Skonto mehr möglich ist. Je nach Preisliste können
sie sich inkl. Oder exkl. Mehrwertsteuer verstehen. Rechnungen müssen innerhalb der schriftlich
vereinbarten Zahlungsziele, gemäß Rechnungsstellung beglichen werden. Fünf Tage nach
vereinbartem Zahlungsziel, bei Nichtzahlung, erfolgt die erste  Mahnung. Die zweite Mahnung
erfolgt zehn Tage nach vereinbartem Zahlungsziel, bei Nichteinzahlung und beinhaltet  5%
Mahngebühren. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleiste, an welchem der Verkäufer über den
Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich
der Berechnung weiteren Schadens bankübliche Zinsen zu entrichten. In diesem Fall steht
der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich
anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware auch nur noch Zug um Zug
gegen Barzahlung auszuliefern ist.
b.)  Treten neue belastende Erkenntnisse in Bezug auf die Bonität des Kunden auf, so ist die
Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen
oder Abrufaufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung wie im vorherigen Satz
beschrieben, Zug um Zug gegen Bezahlung durchzusetzen.
c.)  Der Käufer hat für die ordnungsgemäße Finanzierung (Leasing) des Kaufpreises selber Sorge
zu tragen. Bei Nicht-Realisierung durch die Leasinggesellschaft ist der Käufer dennoch
verpflichtet die bestellten Waren- und Dienstleistungen abzunehmen und den Kaufpreis zu
bezahlen. Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages wird nicht berührt.

6. Eigentumsvorbehalt

a.)  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Christoph Vaudlet
Medizintechnik GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen
und anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten der Käufer, insbesondere
bei Zahlungsverzug, ist die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH zur Rücknahme berechtigt
und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Ware
durch die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor,
wenn Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH dies ausdrücklich erklärt.
Bei Pfändungen Dritter hat der Käufer die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
unverzüglich schriftlich und bei Gefahr im Verzuge auch fernmündlich zu benachrichtigen.
b.)  Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter
der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Käufer übergeht:
Der Käufer tritt der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH bereits jetzt alle Forderungen
mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach
der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH die Forderungen
selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die Christoph Vaudlet
Medizintechnik GmbH die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug notwendigen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen
Waren, die der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die
Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Christoph Vaudlet
Medizintechnik GmbH und dem Käufer als Lieferpreises als abgetreten.
c.)  Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer im Sinne von §950 BGB, ohne
diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
nicht gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt die Christoph Vaudlet
Medizintechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren
zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung. Werden die Waren der Christoph Vaudlet
Medizintechnik GmbH mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt oder
vermengt, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch
Verarbeitung und Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleich wie für die
Vorbehaltsware.
d.)  Dem Käufer ist jede Verfügung über die an die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der
Bedingung gestattet, dass der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung
unmittelbar an die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH bis zur Höhe des Rechnungsbetrages
aus der zugrunde liegenden Warenlieferung der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH abzuliefern.
e.)  Die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen
insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch  nicht
beglichen sind um mehr als 25% übersteigt.

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

a.)  Die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH leistet Gewähr für Fehlerhaftigkeit
des Kaufgegenstandes während einer Frist von 6 Monaten seit Auslieferung. Der Käufer muss die
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes,
schriftlich der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der
Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
b.)  Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und etwa durch sie an anderen Teilen
des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung) unter Ausschluss von
Wandlung und Minderung.
c.)  Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer an Stelle der Nachbesserung
Wandlung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der
Vergütung) verlangen. Bei Geschäften mit Kaufleuten ist die Minderun  ausgeschlossen.
Kaufleute sind verpflichtet im Falle der Wandlung die Kosten für die Beseitigung solcher
Beschädigungen zu tragen, die nicht Gewährleistungsmängel sind. Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen, oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
d.)  Sämtliche Ansprüche wegen Fehler verjähren mit Ablauf der Gewährleistungspflicht gemäß
Ziff. 7.a

e.)  Die Gewährleistung erlischt, wenn die Vorschriften über Behandlung des gelieferten Gerätes
(Betriebsanleitung) nicht befolgt, oder am Gerät Änderungen vorgenommen wurden, die
außerhalb der vom Hersteller festgestellten Grenzen und Einstellwerte liegen. Von der
Gewährleistung ausgeschlossen ist natürliche Abnutzung und Verschleiß, es sei denn, er läge
nachweislich ein Herstellungs- oder Materialfehler vor. Über die in diesen Bedingungen
eingeräumten Ansprüche hinaus sind weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der
Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH wegen Gewährleistungsmängeln, insbesondere auf
Schadensersatz, vor allem für Folgeschäden, entgangenen Gewinn  und  andere  mittelbare
Schäden ausgeschlossen, gleich ob ein ursprünglicher Mangel oder Nachbesserungsversuch
zugrunde liegt, es sei denn, es läge auf Seiten der Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
f.)  Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehendem Absatz gilt auch, soweit die dort genannten
Ansprüche in Verbindung mit der Verletzung von Nebenpflichten aus falscher Beratung,
unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet
werden, also wenn die Ansprüche nichts mit Mängeln der gelieferten Ware zu tun haben.
Vorstehende Regelungen gelten auch für Ansprüche, die gegenüber Mitarbeitern des Händlers
geltend gemacht werden.
g.)  Bei Geräten, bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird
der Überprüfungsaufwand in Rechnung gestellt.

8. Rücksendungen

a.)  Bei Auftreten von Mängeln hat der Käufer das defekte Teil an und frei unter Nennung der
Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums des Kaufes zuzusenden.
b.)  Rücksendungen haben grundsätzlich in der Originalverpackung zu erfolgen. Der Käufer hat bei
der Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, die wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH übernimmt
keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
c.)  Die Gefahr des Verlustes, sowie die Beschädigung der Ware bei Rücksendungen und
gegebenenfalls auch bei Wiederzusendungen im Rahmen von §7 trägt der Kunde.

9. Gerichtsstand

a.)  Erfüllungsort ist Köln. Der Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist Köln.

10. Teilnichtigkeit, anwendbares Recht

a.)  Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren, im
partnerschaftlichen Einvernehmen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen oder herauszunehmen.
b.)  Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
Christoph Vaudlet Medizintechnik GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.